Home
Wir über uns
Leistungen
lfde. Buchführung
Betriebswirtschaft
Existenzgründung
lfde. Lohnabrechnung
Kontakt
Impressum

Buchführung

Für viele eine lästige Pflicht! Aber nicht nur notwendig sondern auch hilfreich.

Die Zahlen und Auswerungen aus Ihrer Buchaltung können und sollen, sofern vernünftig aufbereitet, ein gutes Hilfsmittel bei der Steuerung und Planung Ihrer Unternehmung sein.

Wir stellen Ihnen folgende Leistugen zur Verfügung:

  • - kontieren Ihrer Belege
  • - wenn gewünscht, ordnen und sortieren der Unterlagen
  • - Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle gem. § 6 Abs. 4 StBerG
  • - Kontrolle der laufenden Buchführung
  • - Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA), möglichst auf
      Ihre  Anforderungen zugeschnitten
  • - Rating BWA nach Basel II
  • - Auswertungen der Debitoren und Kreditoren
  • - Mahnwesen

 

Natürlich könne wir die Buchhaltungsdaten für Ihren Steuerberater zur weiteren Beabeitung in entsprechenden Formaten (Datev o.a.) bereitstellen.

Da wir mit mehreren Steuerberatern zusammenarbeiten, sind wir auf Ihren Wunsch hin, auch gerne bei der Auswahl behilflich. Zur Steuerberatung sind wir nicht befugt.

Heine Consulting | info@heine-consulting.com